Am Samstag/Sonntag 27./28. April 2024 finden die Ergänzungswahlen zu den Verwaltungsräten in den Kirchengemeinden des Bistums Fulda statt.
Die Vorschlagsliste
Die Wahlausschüsse der Kirchengemeinden St. Michael, Wüstensachsen, St. Jakobus d. Ä., Reulbach und St. Michael, Seiferts stellen die Vorschlagslisten auf:
St. Michael Wüstensachsen 4 Kandidaten, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)
St. Jakobus d. Ä., Reulbach 4 Kandidaten, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)
St. Michael, Seiferts 4, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)
Wählbarkeit
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, gemäß der Wahlordnung vorgeschlagen ist und schriftlich sein Einverständnis zur Aufnahme
in den Wahlvorschlag erklärt hat. Und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von seinen Rechten ausgeschlossen ist. Auch die bisherigen
Verwaltungsratsmitglieder können wieder gewählt werden - vgl. § 7 Abs. 2 KWG.
Nicht wählbar gemäß § 6 Absatz 5 KWG sind Geistliche und Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen. Dazu gehören alle durch
ein Beamtenverhältnis oder aufgrund eines Arbeitsvertrages abhängig Beschäftigte und weisungsgebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. im Kindergarten,
im Pfarrbüro oder in der Gemeindeseelsorge. Dies gilt auch für Chorleiter/innen, Rendanten/innen.
Ergänzungsvorschläge
Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses kann ergänzt werden durch Ergänzungsvorschläge aus der Mitte der Kirchengemeinde.
Ergänzungsvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Verwaltungsratsmitglieder zu wählen sind: in Wüstensachsen 2, Reulbach 2 und Seiferts 2.
Sie sind als Antrag beim Wahlausschuss einzureichen und zwar innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Aushangs der Vorschlagsliste des Wahlausschusses.
Der Wahlausschuss prüft die Ordnungsmäßigkeit der Ergänzungsvorschläge.
Stellt er die Ordnungsmäßigkeit fest, muss er die Ergänzungsvorschläge wie die eigene Vorschlagsliste durch Aushang öffentlich bekannt machen und in den
Sonntagsgottesdiensten darauf hinweisen und zwar eine Woche vor den Wahltagen.
Die ausgehängten Ergänzungsvorschläge müssen die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Gültig sind Ergänzungsvorschläge nur dann, wenn sie von mindestens 20 Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung
der Kandidaten, die Wahl anzunehmen, rechtzeitig, d.h. innerhalb 2 Wochen nach Beginn des Aushangs der Vorschlagsliste des Wahlausschusses eingereicht
worden sind.
Katholische Kirchengemeinde
St. Michael • Wüstensachsen
An der Kirche 1
36115 Ehrenberg
Telefon: 06683 / 225
Pfarrbüro - Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde
St. Michael • Seiferts
Brunnenstr. 4
36115 Hilders-Batten
Telefon: 06681 / 224
Pfarrbüro - Öffnungszeiten
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde
St. Michael • Wüstensachsen
An der Kirche 1
36115 Ehrenberg
Telefon: 06683 / 225
Fax: 06683 / 917958
© St. Michael, Wüstensachsen